Stundentafel

Wochen-stundenzahl Schuljahr 1 und 2

Gesamt-stundenzahl Schuljahr 1 und 2

1. Pflichtbereich

 

 

Deutsch/Betriebliche Kommunikation

4

160

Englisch

6

240

Wirtschaftsmathematik mit Technik      

6

240

Kernbereich Betriebswirtschaft

 

 

I. Ein Unternehmen gründen, führen und finanzieren

4

160

II. Personal einstellen und führen

4

160

III. Kernprozesse der Unternehmung planen, durchführen und kontrollieren

6

240

IV. Den betrieblichen Erfolg dokumentieren und auswerten

2

80

V. Geschäftsprozesse analysieren sowie einen Jahresabschluss erstellen und auswerten

4

160

VI. Gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge analysieren und bewerten

4

160

Betriebswirtarbeit

4

160

Projektmanagement 

 

 

2. Wahlpflichtbereich 

 

 

Profilbereich und Qualifikationsbausteine

16

 640

Summe

60

2400 


Bildungsziel


Die Ausbildung an der Fachschule für Wirtschaft befähigt die Absolventen, als gehobene Fachkräfte leitende Tätigkeiten kaufmännischer Prägung in Wirtschaft und Verwaltung selbstständig und verantwortlich wahrzunehmen. Aufbauend auf einer branchenspezifischen Berufsausbildung und praktischer Berufserfahrung wird das Fachwissen vertieft und erweitert. Die Vermittlung kaufmännischer Qualifikationen und profilbezogener Kenntnisse bildet den Schwerpunkt der Ausbildung. Darüber hinaus wird die Allgemeinbildung weitergeführt und die Fachhochschulreife erworben. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung

„Staatlich geprüfte Betriebswirtin“ / „Staatlich geprüfter Betriebswirt“

erworben wird. Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Fachhochschulreife erlangt.

• Dauer


Vollzeitform: 2 Jahre, Teilzeitform: 3 Jahre.

• Aufnahmevoraussetzungen


(1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Wirtschaft sind

1. die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
2. das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und
3. die Abschlussprüfung in einem für die gewählte Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von
a) mindestens einem Jahr bei einer Regelausbildungsdauer von drei Jahren und bei Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten,
b) mindestens zwei Jahren bei einer Regelausbildungsdauer von zwei Jahren, wenn der Schulleiter in einem fachlich orientierten Gespräch unter besonderer Berücksichtigung des bisherigen schulischen und beruflichen Werdegangs feststellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Fachschule genügt,
c) von mindestens einem Jahr bei Bewerbern mit Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
4. eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens sieben Jahren in Verbindung mit einer Abschlussprüfung nach § 40 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (Kaufmannsgehilfenprüfung für Externe) und
5. bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, für den Besuch der Fachschule ausreichende deutsche Sprachkenntnisse.

(2) In der Teilzeitform kann die nach Absatz 1 erforderliche einschlägige berufliche Tätigkeit bis zur Hälfte während des Schulbesuchs absolviert werden.

• Abschlussprüfung

Schriftliche Prüfungsarbeiten sind in folgenden Fächern zu fertigen:

Profilbereich mit 240 Minuten Arbeitszeit,

Kernbereich Betriebswirtschaft (Handlungsfelder I, II, III) mit 240 Minuten Arbeitszeit,

Englisch mit 120 Minuten Arbeitszeit.


Mündliche Prüfung in mindestens einem Fach mit 10-20 Minuten Prüfungszeit.

• Fachhochschulreife

Durch das Bestehen der Abschlussprüfung wird außerdem die Fachhochschulreife erworben. Die Fachhochschulreife berechtigt in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.

• Förderungsmöglichkeiten Vollzeitform

Für die Teilnahme an dieser beruflichen Fortbildungsmaßnahme gewährt die Agentur für Arbeit Unterstützung im Rahmen der Berufs- und Arbeitsförderungsvorschriften, soweit die Teilnehmer/innen bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Wenn eine Finanzierung der Fortbildung nach dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III) durch die Agentur für Arbeit nicht möglich ist, kann eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz („Meisterbafög“) oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz („Bafög“) beantragt werden.

Ansprechpartner für die Förderung nach dem „Meister-Bafög“ und nach dem „Bafög“ sind die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten.

Die monatlichen Unterhaltsbeiträge gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meisterbafög) können Sie unter der Adresse www.meister-bafoeg.info erfahren.

Anmerkung: Es ist auf jeden Fall zweckmäßig, vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu klären, ob eine Förderung gewährt wird bzw. die Finanzierung des Schulbesuches gesichert ist.

• Förderungsmöglichkeiten Teilzeitform

Das Gesetz über die Gewährung von „Weiterbildungsbafög“ („Meister-Bafög“) hat für die Teilnehmer/innen an Teilzeitfortbildungsmaßnahmen Verbesserungen gebracht: 35% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden als genereller Zuschuss gewährt (einkommens- und vermögensunabhängig). Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen, muss beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein Antrag gestellt werden.

• Betriebswirtarbeit

Die Betriebswirtarbeit (BWA) ist eine schriftliche Arbeit, die durch eine Präsentation mit Kolloquium ergänzt wird. Mit dieser Betriebswirtarbeit sollen die Fachschüler/innen zeigen, dass sie komplexere betriebliche Problemstellungen unter Einsatz der bisher erworbenen theoretischen Kenntnisse und ihrer berufspraktischen Erfahrungen analysieren, strukturieren und selbstständig lösen können. Die FachschülerInnen sollen nachweisen, dass sie im Sinne von Schlüsselqualifikationen wissenschaftspropädeutisch zu arbeiten vermögen sowie befähigt sind, fächerübergreifend zu denken, zu arbeiten und Arbeitsergebnisse angemessen zu präsentieren.
Die BWA bezieht sich i.d.R. auf eine konkrete betriebliche Fragestellung und ist fächerübergreifend angelegt. Die Betriebswirtarbeit soll sowohl einen betriebswirtschaftlichen als auch branchenbezogenen Schwerpunkt aufweisen.